top of page
Dein Führerschein
-
Mindestalter17 Jahre. Das Gesuchsformular kann 1 Monat vor dem 17. Geburtstag eingereicht werden. Die Theorieprüfung darf ebenfalls 1 Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Für die praktische Prüfung bleibt jedoch das Mindestalter von 18 Jahren bestehen. Schau dir die Übersicht an.
-
NothelferkursBevor das Gesuchsformular eingereicht werden kann, muss der Nothelferkurs absolviert werden. Diesen kannst du bei den Samaritervereinen besuchen.
-
Lernen für die TheorieprüfungVerschiedene Lehrmittel zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung findest du hier. Alle Hersteller auf dieser Seite sind zertifiziert.
-
GesuchsformularDas Gesuchsformular kann entweder am Kundenschalter bezogen oder hier heruntergeladen werden.
-
TheorieprüfungBringe die gelbe Zulassungskarte und dein Ausweisdokument zum Termin mit. Die Theorieprüfung wird auf dem iPad abgelegt. Es werden 50 Multiple-Choice-Fragen mit je 3 Antwortmöglichkeiten gestellt. Mehrere richtige Antworten pro Frage sind möglich.
-
LernfahrausweisNach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis innert 3 Arbeitstagen per Post. Der Lernfahrausweis ist während 2 Jahren gültig.
-
VerkehrskundeunterrichtBevor du dich zur praktischen Fahrprüfung anmelden kannst, musst du zuerst den Verkehrskundeunterricht absolvieren. Kontaktiere mich bitte für einen Termin.
-
Praktische PrüfungZur praktischen Fahrprüfung kann sich anmelden, wer einen gültigen Lernfahrausweis besitzt und den Verkehrskundeunterricht abgeschlossen hat. Die Anmeldung erfolgt über mich.
-
FührerausweisHerzlichen Glückwunsch! Nach Abschluss deiner erfolgreichen praktischen Fahrprüfung wird dir der Führerausweis innert 3 Arbeitstagen per Post zugeschickt oder auf Wunsch direkt am Kundenschalter ausgestellt.
-
Umschreibung Führerausweis CH | Führerausweis auf Probe (FAP)Wer seinen Wohnsitz von der Schweiz nach Liechtenstein verlegt, ist verpflichtet, seinen Schweizer Führerausweis umzuschreiben. Dies muss innert 14 Tagen ab Wohnsitznahme vollzogen werden. Für weitere Informationen klicke bitte hier.
-
Umschreibung Führerausweis EWR/EUFührerscheine aus EWR/EU Staaten sind in Liechtenstein anerkannt und von der Umschreibung befreit, sofern der Umzug keine Änderungen auf dem Führerausweis zur Folge hat. Es wird jedoch um die Hinterlegung der Ausweis-Kopie gebeten. Die Informationen sind hier ersichtlich.
Ausführliche Informationen findest du hier. Natürlich stehe ich dir auch zur Verfügung, falls du Hilfe benötigst! Ruf mich gerne an.
bottom of page