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Dein Führerschein

  • Mindestalter
    17 Jahre. Das Gesuchsformular kann 1 Monat vor dem 17. Geburtstag eingereicht werden. Die Theorieprüfung darf ebenfalls 1 Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Für die praktische Prüfung bleibt jedoch das Mindestalter von 18 Jahren bestehen. Schau dir die Übersicht an.
  • Nothelferkurs
    Bevor das Gesuchsformular eingereicht werden kann, muss der Nothelferkurs absolviert werden. Diesen kannst du bei den Samaritervereinen besuchen.
  • Lernen für die Theorieprüfung
    Verschiedene Lehrmittel zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung findest du hier. Alle Hersteller auf dieser Seite sind zertifiziert.
  • Gesuchsformular
    Das Gesuchsformular kann entweder am Kundenschalter bezogen oder hier heruntergeladen werden.
  • Theorieprüfung
    Bringe die gelbe Zulassungskarte und dein Ausweisdokument zum Termin mit. Die Theorieprüfung wird auf dem iPad abgelegt. Es werden 50 Multiple-Choice-Fragen mit je 3 Antwortmöglichkeiten gestellt. Mehrere richtige Antworten pro Frage sind möglich.
  • Lernfahrausweis
    Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis innert 3 Arbeitstagen per Post. Der Lernfahrausweis ist während 2 Jahren gültig.
  • Verkehrskundeunterricht
    Bevor du dich zur praktischen Fahrprüfung anmelden kannst, musst du zuerst den Verkehrskundeunterricht absolvieren. Kontaktiere mich bitte für einen Termin.
  • Praktische Prüfung
    Zur praktischen Fahrprüfung kann sich anmelden, wer einen gültigen Lernfahrausweis besitzt und den Verkehrskundeunterricht abgeschlossen hat. Die Anmeldung erfolgt über mich.
  • Führerausweis
    Herzlichen Glückwunsch! Nach Abschluss deiner erfolgreichen praktischen Fahrprüfung wird dir der Führerausweis innert 3 Arbeitstagen per Post zugeschickt oder auf Wunsch direkt am Kundenschalter ausgestellt.
  • Umschreibung Führerausweis CH | Führerausweis auf Probe (FAP)
    Wer seinen Wohnsitz von der Schweiz nach Liechtenstein verlegt, ist verpflichtet, seinen Schweizer Führerausweis umzuschreiben. Dies muss innert 14 Tagen ab Wohnsitznahme vollzogen werden. Für weitere Informationen klicke bitte hier.
  • Umschreibung Führerausweis EWR/EU
    Führerscheine aus EWR/EU Staaten sind in Liechtenstein anerkannt und von der Umschreibung befreit, sofern der Umzug keine Änderungen auf dem Führerausweis zur Folge hat. Es wird jedoch um die Hinterlegung der Ausweis-Kopie gebeten. Die Informationen sind hier ersichtlich.

Ausführliche Informationen findest du hierNatürlich stehe ich dir auch zur Verfügung, falls du Hilfe benötigst! Ruf mich gerne an.

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